FAQ - häufig gestellte Fragen

 

Sind Papierschichtringe wasserfest?

Ja, das sind sie. Sie können Ihren Papierschichtring beim Händewaschen, duschen oder spülen anbehalten.

Gut wäre es, ihn anschließend sorgfältig abzutrocknen.

 

Sind Papierschichtringe alltagstauglich?

Ja, auch das sind sie, unter bestimmten Bedingungen. Sie können einen Papierschichtring genauso im Alltag tragen wie einen Ring aus Edelmetall.

Genauso wie viele Edelsteine ist auch das Papierschicht-Material nicht völlig unempfindlich gegen Abrieb und Chemikalien.

Bei groberen Handarbeiten wie z.B. Gartenarbeit empfehle ich das Tragen von Handschuhen oder den Ring abzulegen. Dies gilt insbesondere für Ringe mit eingearbeiteter Perle oder Edelstein.

Natürlich ist damit zu rechnen, daß sich mit der Zeit Gebrauchsspuren zeigen werden und die Versiegelung an Glanz verliert. Wenn Sie Ihren Ring neu versiegelt haben möchten, können Sie ihn zur Überarbeitung einschicken. Dies ist die ersten zwei Jahre nach dem Kauf für Sie kostenfrei.

 

Welche Art Papier kann für einen Papierschichtring verwendet werden?

Im Grunde kann jede Art Papier verwendet werden außer Fotoabzüge und beschichtete Papiere.

Buchseiten, Druckerpapier, Briefpapier, Flyer, Postkarten (eingeschränkt wg. der Materialstärke), Farbpapier, Zeitschriften, Zeitungsausschnitte sind möglich.

Nach Ihrer Bestellung senden Sie mir Ihr Material zu, das ich sichte und mich bezüglich der Eignung bei Ihnen melde.

 

Welche Menge Papier wird benötigt?

Für ein Paar Bandringe sind 20 Seiten im DIN A 4 Format ausreichend.

Bei kleineren Formaten (z.B. Buchseiten) benötige ich entsprechend mehr.

 

Was tun, wenn mein Ring verloren geht oder irreparabel beschädigt wird?

Bei der Anfertigung bleibt immer ein Teil des Materials übrig. Dieses wird archiviert für den Fall, daß ein Ring nachgefertigt werden muss. Da das Material dafür bereits vorhanden ist, berechne ich für die Nachfertigung einen reduzierten Preis.

 

Was tun, wenn mein Ring nicht mehr passt?

Wenn Ihr Ring zu klein geworden sein sollte (bspw. durch Schwangerschaft oder Krankheit) können Sie ihn zur Weitenänderung einschicken. Die Weitenänderung beinhaltet immer auch eine Neuversiegelung.